Aktuelles

Efb-Grundlehrgang in Planung
Sollten Sie Interesse an einem Efb-Grundlehrgang haben, bzw. eine Kollegin/
ein Kollege bzw. eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter, Bekannte …,
so nehmen Sie sehr gern mit mir Kontakt auf, denn wir sind „in den Planungen
zu einem 4-tägigen Efb-Grundlehrgang“.
Der Termin steht allerdings noch nicht fest.
…und sollten Sie noch Fragen und Anregungen haben, so nehmen Sie sehr gern
mit mir Kontakt auf (unter Kontakt auf der Homepage)
Ihr
Lutz Bödecker

DGUV Vorschriften- und Regelwerk – neu erschienen –

DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
https://www.dguv.de
DGUV Publikationen – Regelwerk
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/

Fahrzeuginstandhaltung
DGUV Regel 109-009 Fahrzeuginstandhaltung
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/1346/fahrzeuginstandhaltung?c=4

Brandschutz
DGUV I 205-040 wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/4473/prueffristen-im-brandschutz?c=4

Erste Hilfe
DGUV I 204-007 Handbuch zur Ersten Hilfe
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/826/handbuch-zur-ersten-hilfe?c=4

Nachweisverordnung (NachwV)
– Registerführung

In § 24 Absatz 8 NachwV werden Streichungen und Ergänzungen vorgenommen, in Kraft seit 6. Mai 2022:
Abfallentsorger, die Abfälle behandeln und lagern, registrieren, unabhängig davon, ob sie zur Nachweisführung verpflichtet sind oder nicht, zusätzlich die Menge an Erzeugnissen, Materialien und Stoffen, die aus der Vorbereitung zur Wiederverwendung, aus dem Recycling oder aus einem sonstigen Verwertungsverfahren hervorgegangen sind, indem sie für jedes Erzeugnis, Material oder jede Stoffart ein eigenes Verzeichnis erstellen, in welchem sie
1. als Überschrift die Erzeugnis-, Material- oder Stoffart angeben
2. unterhalb dieser Angaben fortlaufend für jede aus der Behandlung hervorgegangene Erzeugnis-, Material- oder Stoffcharge spätestens 10 Kalendertage nach Abschluss der Behandlung das Datum, an dem das Ende der Abfalleigenschaft erreicht wurde, angeben und diese Angaben unterschreiben

Führerschein soll digital werden
Brüssel.
Autofahrer sollen ihren Führerschein nach dem Willen der EU-Kommission bei Verkehrskontrollen oder der Autovermietung künftig auf dem Handy vorzeigen können.
Die Brüsseler Behörde schlug am Mittwoch ein Gesetz zur Einführung eines digitalen Führerscheins sowie einheitliche Regeln zum Erwerb der Fahrgenehmigung und zur grenzüberschreitenden Ahn­dung von Fahrverstößen vor. „In nicht allzu ferner Zukunft wird Ihr Führerschein auf Ihrem Handy gespeichert sein“, sagte die zuständige EU-Kommissarin Adina Valean. Damit werde „das kleine Stück Plastik der Vergangenheit angehören“. Man werde jedoch weiterhin eine physische Version beantragen können.
Ziel des Vorschlags der EU-Kommission, über den EU-Staaten und Europaparlament nun verhandeln, ist es, Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Quellenangabe: PAZ vom 02.03.2023

Ermittlung der Einsatzzeiten von Betriebsbeauftragten im Bereich des Umweltschutzes und Umweltmanagements

neue DIN Spec 91424

Link zum kostenlosen Download der DIN Spec 91424 vom Beuth-Verlag, Berlin
https://www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-91424/331343176

Für die Berechnung der Einsatzzeit der jeweiligen Beauftragten werden die einzelnen der Aufgabenerfüllung zu Grunde liegenden Zeitfaktoren addiert.

Insoweit Dritte die Aufgaben übernehmen, werden diese Zeiten von den entsprechenden Zeitfaktoren subtrahiert.

Für die Berechnung der Einsatzzeiten von Beauftragten und Mehrfachbeauftragten sind in der DIN SPEC 91424, Ausgabe Januar 2021, weitere Vorgaben aufgeführt.
Die DIN-Norm kann beim Beuth Verlag, Berlin, bezogen werden.

Muster der Gleichung für die Berechnung der Einsatzzeit eines Abfallbeauftragten – Beauftragten für Abfall
– siehe auch DIN Spec 91424:2021, Seite 11 Nr. 4.3.2

TBbA
=
Einsatzzeit (T) als Betriebsbeauftragter für Abfall
AFZZeitfaktor für Fahrzeit (FZ) zum jeweiligen Standort der Anlage (Hin- und Rückfahrt)
+ AWZZeitfaktor für Wegezeit (WZ) innerhalb der Anlage/ des Standortes
+ BBbAabfallbezogener Zeitfaktor (B) je Woche für die Überwachung der einzelnen Abfallfraktionen
+ CZeitfaktor C für weitere Aufwandszeiten für gesetzliche Pflichterfüllung (Beratung, Bericht …)
– DZeitfaktor D für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Betriebsbeauftragten durch Dritte
+ EPfZeitfaktor Pf für Pflichtfortbildungen als Beauftragter (ohne Reisezeiten)
+ ESonZeitfaktor E für sonstige Fortbildungen als Beauftragter (ohne Reisezeiten)
+ FZeitfaktor F für weitere Aufgaben als Beauftragter (Kommunikation mit Behörden …)